Einreisebestimmungen Bitte beachten Sie, dass
sich die Vorschriften der einzelnen Länder kurzfristig ändern können. Nähere
Auskünfte erteilen die Reisedienste, der Automobilclub, die jeweiligen Konsulate oder das
zuständige Veterinäramt. Allgemeiner Hinweis: Zecken und
Mücken können in Mitteleuropa und südlichen Ländern Krankheiten wie z. B. die
Leishmaniose auf Ihr Tier übertragen. Fragen Sie daher vor der Reise in Ihrer
Tierarztpraxis nach einem geeigneten Schutz. Neu: Der EU-Heimtierausweis !
für die Einreise in EU-Länder. Die Bestimmungen des EU-Heimtierausweises sind seit 1.10.2004 absolut verbindlich. Es sind Hunde, Katzen und Frettchen davon betroffen 1. Jedes Tier braucht bei Grenzübertritt innerhalb der EU einen EU-Heimtierausweis. 2. Das Tier muß mit einer Tätowierung oder einem Chip ( = Transponder ) gekennzeichnet sein, welches im Ausweis eingetragen sein muß. 3. Das Tier braucht eine Tollwut-Schutzimpfung, die eingetragen sein muß. Die Erstimpfung muß mindestens 30 Tage alt sein, die Wiederholungsimpfung muß nach maximal 12 Monaten erfolgen. Bisher verwendete Impfpässe können weiter verwendet werden, wenn sie: -vor dem 1.10.04 ausgestellt wurden, -einen noch gültigen Tollwutimpfungs-Eintrag haben, -die individuelle Kennzeichnung des Tieres (Tätowierung od. unter die Haut implantierten Code des Mikrochips) enthalten. Für die Länder Irland, Schweden, Malta und das Vereinigte Königreich gelten noch zusäzliche Anforderungen.(siehe unten) Besuchen Sie auch die Internetseite: www.tieraerzteverband.de 1. EU-Länder sind: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Griechenland, Finnland, Frankreich, Irland*, Italien, Lettland, Littauen, Luxemburg, Malta*, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden*, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich (=Großbritannien)*, Zypern. Die mit * gekennzeichneten Länder haben noch zusätzliche Sonderbestimmungen, da sie tollwutfrei sind : 1. Zecken u. Echinococcenbehandlung 2. Tollwut Titerbestimmung in einem zugelassenem Labor. 2. Den EU-Ländern gleichgestellt sind: Die Länder Andorra, Island, Lichtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz und der Vatikanstaat sind den EU-Ländern gleichgestellt. (sogen. gleichgestellte Drittländer). 3. Drittländer mit bekannter Tollwutsituation sind: Die Insel Ascension,Antigua u. Barbuda, niederl. Antillen, Australien, Aruba, Barbados, Bahrain, Bermudas, Kanada, Fiji, Falkland Inseln, Kroatien, Jamaika, Japan, St. Kitts u. Nevis, Cayman Inseln, Montserrat, Mauritius, Neu-Kaledonien, Neuseeland, Franz.Polynesien, St. Pierre u. Miquelon, Singapur, St. Helena, USA, St. Vincent u. die Grenadininseln, Vanuatu, Wallis u. Futuna, Mayotte. Achtung! Die Einreise nach Deutschland ist nun u.U. sehr problematisch geworden: Die Wiedereinreise nach Deutschland: aus den Ländern der EU (1.)und den gleichgestellten Drittländern (2.) und den gelisteten Drittländern (3.) ist identisch mit der Ausreise. (EU-Pass, Kennzeichnung, Impfung). Bei Wiedereinreise aus einem ungelistetem Land, welches oben in keiner der drei Listen (1.,2.,3.) steht, müssen Sie zusätzlich die Wirksamkeit der Tollwutimpfung vor der Ausreise aus Deutschland von einem zugelassenem Labor überprüfen lassen ! Die Einfuhr bzw. Ersteinreise nach Deutschland: Aus einem EU-Land (1.) bedarf der Tollwutimpfung ( mind. 30 Tage alt ), des EU Passes und der Kennzeichnung. Aus einem gleichgestelltem Land (2.) bedarf der
Tollwutimpfung ( mind. 30 Tage alt ) , des EU Passes und der Kennzeichnung. Aus einem gelistetem Nicht-EU-Land (3.) bedarf
eines amtstierärztliches Gesundheitszeugnisses, der Tollwutimfung ( mind. 30 Tage alt )
und einer Kennzeichnung. Ungeimpfte Tiere, auch Welpen können momentan nicht mehr
einreisen ! Aus einem nicht gelistetem Land, welches oben
in keiner der drei Listen ( 1.,2.,3.) vorkommt bedarf einer Gesundheitsbescheinigung
von einem Amtstierarzt. Auch die Kennzeichnung und Tollwutimpfung ist erforderlich.
Zusätzlich muß 30 Tage nach der Impfung und 3 Monate vor der Einreise die Wirkung der
Impfung von einem zugelassenem Labor bestätigt werden. Ungeimpfte Tiere, auch Welpen
können momentan nicht mehr einreisen !
|
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| Australien/Neuseeland | Belgien | Bosnien-Herzegowina | Bulgarien | Dänemark | Deutschland | Estland |
| Finnland | Frankreich | Griechenland | Großbritannien | Irland | Island | Italien |
| Jugoslawien | Kanada | Kroatien | Lettland | Litauen | Luxemburg | Malta |
| Marokko | Namibia | Niederlande | Norwegen | Österreich | Polen | Portugal |
| Rumänien | Russland | Schweden | Schweiz | Slowakische Republik | Slowenien | Spanien |
| Tschechische Republik | Türkei | Tunesien | Ukraine | Ungarn | USA | Weissrussland |
| Zypern | ||||||
Hinweis:
Die hier zusammengestellten Einreisebedingungen sind aus verschiedenen Quellen entnommen.
Für die Richtigkeit übernehmen wir keine Haftung
Informationen unter http://www.affa.gov.au/
Ab 1.10.04 gelten die Bestimmungen des EU-Heimtierausweises! Hunde, Katzen und Frettchen müssen tätowiert oder mit Mikrochip gekennzeichnet sein. Sprechen Sie mit Ihrem Tierarzt! (siehe oben).
Weitere Informationen erhalten Sie unter: Belgische
Botschaft CH: 031-3510462
Tierärztliches Gesundheits- und Impfzeugnis
erforderlich.
Tollwutschutzimpfung muss mind. 15 Tage vor Einreise erfolgt sein. Anerkannt wird die
Impfung ein 6-monatiger Impfschutz.
Beide Bescheinigungen müssen im internationalen Impfass eintragen sein. Für die
Rückreise nach Deutschland müssen Sie vor Reiseantritt, noch in Deutschland, die
Wirkung der Impfung durch ein dafür zugelassenes Labor bestätigen lassen !
Es sind folgende Eintragungen im Internationalen Impfpass
erforderlich.
Bei Hunden: Tollwut- und Staupe-Impfung. Die Tollwut-Impfung muss mind. 30 Tage vor
Reiseantritt erfolgt sein und darf maximal 11 Monate zurückliegen.
Bei Katzen: Tollwut- und Katzenseuche-Impfung. Die Tollwut muss ebenfalls mind. 30 Tage
vor Reiseantritt erfolgt sein und darf maximal 6 Monate zurückliegen.
Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis maximal 14 Tage alt.
Nachweis über die Identifikation des Tieres.
Gesundheitsbescheinigung (maximal 24 Stunden alt), welche eine Behandlung gegen
Bandwürmer in den letzten 60 Tagen enthalten sollte.
Die Bescheinigung ist in englischer Sprache erforderlich. Eine Bescheinigung über die
Tollwutfreiheit des Herkunftlandes in den letzten 6 Monaten, sowie ein serologischer Test,
der nicht älter als 15 Tage sein sollte, über die Brucellosefreiheit (Brucella canis)
beim Hund wird verlangt.
Für die Rückreise nach Deutschland müssen Sie vor
Reiseantritt, noch in Deutschland, die Wirkung der Impfung durch ein dafür
zugelassenes Labor bestätigen lassen !
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
Bulgarische Botschaft CH: 031-3511555 u. 56
Dänemark:
incl.:Färöer Inseln, Grönland.
Die Einfuhr nach Dänemark von Pitbullterriern und Tosas (sowie Kreuzung mit diesen) sind
verboten.
Ab 1.10.04 gelten die Bestimmungen des
EU-Heimtierausweises!
Hunde, Katzen und Frettchen müssen tätowiert oder mit Mikrochip gekennzeichnet sein.
Sprechen Sie mit Ihrem Tierarzt! (siehe oben).
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
http://www.daenemark.org/ty/nahrung/haustiere/haustiere.htm
oder Dänische Botschaft: +49(0)3050502000
Deutschland:
Kampfhunde wie Pitbull-Terrier, American-Staffordshire-Terrier, Bullterrier sowie deren
Kreuzungen ist die Einfuhr nicht erlaubt !
Weitere Hunderassen, je nach Vorschrift des Bundeslandes, in dem der Hund gehalten werden
soll, ist die Einfuhr verboten.
Ab 1.10.04 gelten die Bestimmungen des
EU-Heimtierausweises!
Hunde, Katzen und Frettchen müssen tätowiert oder mit Mikrochip gekennzeichnet sein.
Sprechen Sie mit Ihrem Tierarzt! (siehe oben).
Deutsche Botschaft CH: 0313594111
Ab 1.10.04 gelten die Bestimmungen des
EU-Heimtierausweises!
Hunde, Katzen und Frettchen müssen tätowiert oder mit Mikrochip gekennzeichnet sein.
Sprechen Sie mit Ihrem Tierarzt! (siehe oben).
Tierärztliches Gesundheitszeugnis, welches eine Behandlung gegen den Bandwurm echinococcus multilocularis aufweist, die frühestens 72 und spätestens 24 Stunden vor Reisebeginn stattfinden muss.
Ab 1.10.04 gelten die Bestimmungen des
EU-Heimtierausweises!
Hunde, Katzen und Frettchen müssen tätowiert oder mit Mikrochip gekennzeichnet sein.
Sprechen Sie mit Ihrem Tierarzt! (siehe oben).
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
http://www.finlandemb.de/lemmikit.asp
Frankreich:
incl.: franz. Guiana, Guadeloupe, Martinique, Reunion.
Die Einreise mit Kampfhunden:
Kategorie 1: Pitbulls, Boerbulls und Hunde , die aufgrund ihrer morphologischen
Merkmale den Hunden der Tosa-Rassen zuzuordnen sind ist die Einreise nicht erlaubt.
Kategorie 2: Alle Wach- und Schutzhunde ( Rassehunde,
American-Staffordshire-terrier, rottweiler, Tosa etc.) dürfen einreisen, aber nur mit
Maulkorb und an der Leine geführt, sofern ihr Geburtszeugnis und ihr Stammbaum vorgelegt
werden und damit bewiesen werden kann, dass sie der Gruppe Wach- und Schutzhunde
angehören
Ab 1.10.04 gelten die Bestimmungen des
EU-Heimtierausweises!
Hunde, Katzen und Frettchen müssen tätowiert oder mit Mikrochip gekennzeichnet sein.
Sprechen Sie mit Ihrem Tierarzt! (siehe oben).
Ab 1.10.04 gelten die Bestimmungen des
EU-Heimtierausweises!
Hunde, Katzen und Frettchen müssen tätowiert oder mit Mikrochip gekennzeichnet sein.
Sprechen Sie mit Ihrem Tierarzt! (siehe oben).
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
Griechische Botschaft CH: 031-3561414
Für die folgenden erforderlichen Voraussetzungen sind 7 Monate Vorbereitungszeit erforderlich. Einreisende Tiere müssen sich nach dem "PET Travel Scheme" richten
Mindestlebensalter 3 Monate
PET-TRAVEL-SCHEME:
Folgende Einreisewege sind erlaubt:
mit dem Schiff von Calais und Ostende nach Dover oder von Cherbourg, Caen, St. Malo oder
Le Havre nach Portsmouth, von Cherbourg nach Pool und von Roscoff nach Plymouth; über den
Kanaltunnel von Calais nach Folkestone; mit dem Flugzeug von Deutschland, Österreich und
der Schweiz nach London-Heathrow.
Kampfhunde dürfen nicht mitgenommen werden.
Aktuelle Informationen erhalten Sie unter:
oder unter der PETS-Helpline, Tel. 0044/08702411710
Britische Botschaft CH: 031-3597700
Zugelassene Referenzlabors für Tollwut-Titerbestimmung:
Deutschland:
Österreich:
Schweiz:
Einführungsgenehmigung und 6 Monate Quaranäne sind
erforderlich
Die Einreise ist nur über Großbritannien unter Einhaltung des PETS möglich. Siehe
Großbritannien
Leinenpflicht ist Vorschrift.
Nähere Informationen bei:
Department of Agrculture, Food an Forsety Veterinariy Services
Tel.: 00353-16072484, Fax 00353-16762989
Zugelassene Referenzlabors für Tollwut-Titerbestimmung:
Deutschland:
Österreich:
Schweiz:
Ab 1.10.04 gelten die Bestimmungen des
EU-Heimtierausweises!
Hunde, Katzen und Frettchen müssen tätowiert oder mit Mikrochip gekennzeichnet sein.
Sprechen Sie mit Ihrem Tierarzt! (siehe oben).
Maulkorb und Leine sind mitzuführen.
Ab 1.10.04 gelten die Bestimmungen des
EU-Heimtierausweises!
Hunde, Katzen und Frettchen müssen tätowiert oder mit Mikrochip gekennzeichnet sein.
Sprechen Sie mit Ihrem Tierarzt! (siehe oben).
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
Italienische Botschaft: CH 031-3524151
Ein tierärztliches Gesundheits- und Impfzeugnis ist
ausreichend. Anerkannt wird für die Tollwutschutzimpfung ein 6-monatiger Impfschutz. Die
Impfung muss mindestens 15 Tage vor Einreise erfolgen. Beide Bestimmungen müssen im
internationalen Impfpass eingetragen sein. Eine tierärztliche Untersuchung kann gegen
Entgelt auch an der Grenze vorgenommen werden.
Für die Rückreise nach Deutschland müssen Sie vor der Reiseantritt, noch in
Deutschland, die Wirkung der Impfung durch ein dafür zugelassenes Labor bestätigen
lassen !
Für die Rückreise nach Deutschland müssen Sie vor
Reiseantritt, noch in Deutschland, die Wirkung der Impfung durch ein dafür
zugelassenes Labor bestätigen lassen !
Es sind folgende Eintragungen im internationalen Impfpass erforderlich:
Tollwut-Impfung- sie muss mind. 30 Tage vor Reiseantritt
erfolgt sein und darf max. 12 Monate zurückliegen.
Tierärztliches Gesundheitszeugnis
Alternativ werden auch tierärztliche Bescheinigung über
Identität, Impfung und Gesundheit in englischer oder französischer Sprache akzeptiert.
Ein tierärztliches Gesundheits- und Impfzeugnis ist
ausreichend. Die Tollwutschutzimpfung darf nicht länger als 1 Jahr zurückliegen und muss
mindestens 15 Tage vor Einreise erfolgt sein. Beide Bescheinigungen müssen im
Internationalen Impfpass eingetragen sein. Eine tierärztliche Untersuchung kann gegen
Entgelt auch am Grenzübergang vorgenommen werden.
Ab 1.10.04 gelten die Bestimmungen des
EU-Heimtierausweises!
Hunde, Katzen und Frettchen müssen tätowiert oder mit Mikrochip gekennzeichnet sein.
Sprechen Sie mit Ihrem Tierarzt! (siehe oben).
Ab 1.10.04 gelten die Bestimmungen des
EU-Heimtierausweises!
Hunde, Katzen und Frettchen müssen tätowiert oder mit Mikrochip gekennzeichnet sein.
Sprechen Sie mit Ihrem Tierarzt! (siehe oben).
Ab 1.10.04 gelten die Bestimmungen des
EU-Heimtierausweises!
Hunde, Katzen und Frettchen müssen tätowiert oder mit Mikrochip gekennzeichnet sein.
Sprechen Sie mit Ihrem Tierarzt! (siehe oben).
Eine Einfuhrgenehmigung und 1 Monat Quarantäne
erforderlich.
Für Kampfhunde ist die Einreise verboten.
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
germanembassy@kemmunet.net.mt
Department of Veterinery Services of Malta unter Fax +356-21238105
Ab 1.10.04 gelten die Bestimmungen des
EU-Heimtierausweises!
Hunde, Katzen und Frettchen müssen tätowiert oder mit Mikrochip gekennzeichnet sein.
Sprechen Sie mit Ihrem Tierarzt! (siehe oben).
Erforderlich ist eine Tollwutimpfbescheinigung. Sie muss mindestens 1 Monat und darf höchstens 8 Monate alt sein. Außerdem wird ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (nicht älter als 10 Tage) gefordert.
Diese Angabe ist von 2001 - bitte gesondert beim zuständigen Konsulat erfragen
Für die Rückreise nach Deutschland müssen Sie
vor Reiseantritt, noch in Deutschland, die Wirkung der Impfung durch ein dafür
zugelassenes Labor bestätigen lassen !
Die Einfuhr von Tieren jeder Art unterliegt sehr strengen Bestimmungen. Touristen wird die Mitnahme von Haustieren nicht empfohlen, da diese in den Naturschutzreservaten nicht erlaubt sind.
Diese Angabe ist von 2001 - bitte gesondert beim zuständigen Konsulat erfragen
Für die Rückreise nach Deutschland müssen Sie vor der Reiseantritt, noch in Deutschland, die Wirkung der Impfung durch ein dafür zugelassenes Labor bestätigen lassen !
Für die Rückreise nach Deutschland müssen Sie vor
Reiseantritt, noch in Deutschland, die Wirkung der Impfung durch ein dafür
zugelassenes Labor bestätigen lassen !
Die Einreise mit Hunden Typ Pit-Bull-Terrier ist
verboten.
Bull-Terrier-Rassen wie American-Staffordshire-Terrier und Bull-Terrier gilt Maulkorb- und
Leinenpflicht. Bei den letztgenannten Bull-Terrier-Rassen empfiehlt sich die Mitnahme des
Stammbuches. In den Niederlanden gilt generell Leinenpflicht.
Ab 1.10.04 gelten die Bestimmungen des
EU-Heimtierausweises!
Hunde, Katzen und Frettchen müssen tätowiert oder mit Mikrochip gekennzeichnet sein.
Sprechen Sie mit Ihrem Tierarzt! (siehe oben).
Der Hund darf nicht jünger als 7 Monate und die Katze
nicht jünger als 16 Monate sein. Tierärztliche Bescheinigung ist erforderlich.
Gesundheitsbescheinigung- max. 10 Tage alt. Sie bestätigt die Gesundheit des Tieres und
muß eine Behandlung gegen Bandwürmer nachweisen. Diese wird nach 7 Tagen Aufenthalt in
Norwegen von einem Tierarzt wiederholt.
Impfbescheinigung- sie muss die Tollwutimpfung und das Ergebnis des Nachweises der
Tollwut-Antikörper durch eine Blutprobe nachweisen. Die Blutprobe kann frühestens 120
Tage und spätestens 365 Tage nach der Impfung entnommen werden. Der Antikörper muss
mind. 0,5 IU/ml Serum aufweisen.
Bei jüngeren Hunden ist dies meistens nicht der Fall, deshalb ist nach 4 Wochen eine
zweite Tollwut-Impfung nötig, nach der wieder eine Blutprobe (frühestens 120 Tage)
folgt.
Hunde müssen vor Einreise gegen Leptospirose (mind. 30 Tage und max. 12 Monate vor
Reiseantritt) und gegen Staupe (mind. 30 Tage und max. 24 Monate vor Reiseantritt) geimpft
sein.
Das Tier benötigt eine lesbare Tätowierung oder einen implantierten Mikrochip
(ISO-Standard) zur Identifikation.
Kampfhunden, wie Pitbull-Terrier, Tosa Argentino, Fila Brasiliero oder Kreuzungen mit
diesen ist die Einfuhr nicht erlaubt. Für Hunde mit optischer Ähnlichkeit ist ein
Stammbuch mitzuführen.
Die Einfuhr von Bengalkatzen ist ebenfalls verboten.
Für alle Hunde gilt Leinenpflicht und der Kot muss durch mitgebrachte Kotbeutel entfernt
werden!
Für die Einreise von Schweden gelten die schwedischen Einreisebedingungen.
Da die Einreisevorschriften sehr umfassend und zeitaufwendig sind, empfiehlt sich eine frühzeitige Bemühung.
Aktuelle Informationen: www.norwegen.org
Rubrik "Reisen"
Formulare mit allen Vorschriften erhalten Sie von den norwegischen Botschaften, bzw.
Konsulaten.
Zugelassene Referenzlabors für Tollwut-Titerbestimmung:
Deutschland:
Österreich:
Schweiz:
Maulkorb und Leine müssen mitgeführt werden.
Ab 1.10.04 gelten die Bestimmungen des
EU-Heimtierausweises!
Hunde, Katzen und Frettchen müssen tätowiert oder mit Mikrochip gekennzeichnet sein.
Sprechen Sie mit Ihrem Tierarzt! (siehe oben).
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit:
+43(0)1711000
Ab 1.10.04 gelten die Bestimmungen des
EU-Heimtierausweises!
Hunde, Katzen und Frettchen müssen tätowiert oder mit Mikrochip gekennzeichnet sein.
Sprechen Sie mit Ihrem Tierarzt! (siehe oben).
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
Polnische Botschaft CH: 0313520452 bis 54
Portugal:
incl.: Azoren, Madeira .
Es gilt Maulkorb- und Leinenpflicht.
In Restaurants, an Stränden und öffentlichen Verkehrsmitteln ist Hundeverbot. Sie sind
nur in der staatlichen Eisenbahn und auf den Fähren geduldet.
Ab 1.10.04 gelten die Bestimmungen des
EU-Heimtierausweises!
Hunde, Katzen und Frettchen müssen tätowiert oder mit Mikrochip gekennzeichnet sein.
Sprechen Sie mit Ihrem Tierarzt! (siehe oben).
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
Portugiesische Botschaft CH: 031-3511773
Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, nicht älter als
10 Tage und Tollwutimpfbescheinigung erforderlich. Die Tollwutimpfung muss mindestens 30
Tage vor Reiseantritt erfolgt sein und darf max. 12 Monate zurückliegen. Für Hunde unter
3 Monate und Katzen darf sie max. 6 Monate zurückliegen.
Die Gültigkeitsdauer der Impfung beträgt für Hunde 12 Monate und für Katzen 6 Monate.
Für die Rückreise nach Deutschland müssen Sie vor Reiseantritt, noch in Deutschland, die Wirkung der Impfung durch ein dafür zugelassenes Labor bestätigen lassen !
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
Rumänische Botschaft CH: 0313523522
Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, nicht älter als
10 Tage.
Hunde und Katzen benötigen eine gültige Impfung
Für die Rückreise nach Deutschland müssen Sie
vor Reiseantritt, noch in Deutschland, die Wirkung der Impfung durch ein dafür
zugelassenes Labor bestätigen lassen !
Bei Einreise von Norwegen gelten die norwegischen
Einreisebestimmungen.
Die Einfuhr der Tiere ist nicht auf allen Fährwegen erlaubt. Sie ist außerdem nur aus
einem EU- oder EFTA-Land möglich.
Die Einreise mit Tieren aus Polen ist nicht gestattet.
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
Schwedisches Zentralamt für Landwirtschaft, Smittskyddsenheten, S-55182 Joenkoeping,
+46(0)36 15 55 33,
Schwedisches Konsulat:
+49(0)40 450 14 50 oder
http://www.schweden.org/pages/haufige/haustiere.htm
Schwedische Botschaft CH: 031-3287000
Zugelassene Referenzlabors für
Tollwut-Titerbestimmung:
Deutschland:
Österreich:
Schweiz:
Die Einfuhr von Hunden mit kupierten Ohren und/oder mit kupierter Rute ist verboten. Ausgenommen sind Hunde ausländischer Halter, die für Kurzaufenthalte oder Ferien in die Schweiz kommen, sowie die Einfuhr als Umzusgut.
Neu: Ab 2007 müssen alle Hunde mit einem Chip versehen sein.
Ab 1.10.04 gelten die Bestimmungen des
EU-Heimtierausweises!
Hunde, Katzen und Frettchen müssen tätowiert oder mit Mikrochip gekennzeichnet sein.
Sprechen Sie mit Ihrem Tierarzt! (siehe oben).
Ab 1.10.04 gelten die Bestimmungen des
EU-Heimtierausweises!
Hunde, Katzen und Frettchen müssen tätowiert oder mit Mikrochip gekennzeichnet sein.
Sprechen Sie mit Ihrem Tierarzt! (siehe oben).
Ab 1.10.04 gelten die Bestimmungen des
EU-Heimtierausweises!
Hunde, Katzen und Frettchen müssen tätowiert oder mit Mikrochip gekennzeichnet sein.
Sprechen Sie mit Ihrem Tierarzt! (siehe oben).
Spanien:
incl.: Balearen, Canaren, ausgeschlossen Ceuta-Melilla.
Ab 1.10.04 gelten die Bestimmungen des EU-Heimtierausweises!
Hunde, Katzen und Frettchen müssen tätowiert oder mit Mikrochip gekennzeichnet sein.
Sprechen Sie mit Ihrem Tierarzt! (siehe oben).
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
Spanische Botschaft CH: 031-3520412
Ab 1.10.04 gelten die Bestimmungen des
EU-Heimtierausweises!
Hunde, Katzen und Frettchen müssen tätowiert oder mit Mikrochip gekennzeichnet sein.
Sprechen Sie mit Ihrem Tierarzt! (siehe oben).
Internationaler Impfpass mit Tollwutimpfbescheinigung und amtstierärztliches Gesundheitszeugnis erforderlich. Die Impfbescheinigung muss mindestens 14 Tage zurückliegen und darf höchstens 6 Monate alt sein, das amtstierärztliche Gesundheitszeugnis darf nicht früher als 2 Tage vor Reisebeginn ausgestellt werden.
Für die Rückreise nach Deutschland müssen Sie vor Reiseantritt, noch in Deutschland, die Wirkung der Impfung durch ein dafür zugelassenes Labor bestätigen lassen !
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
Türkische Botschaft: +49(0)30275850
Für die Mitnahme von Hunden und Katzen ist eine Impfbescheinigung gegen Tollwut (bei Hunden auch gegen Staupe) erforderlich. Sie muss mindestens 1 Monat und darf höchstens 6 Monate alt sein. Zudem wird ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis verlangt. Jagdhunde darf man nicht mitnehmen.
Diese Angabe ist von 2001 - bitte gesondert beim zuständigen Konsulat erfragen
Für die Rückreise nach Deutschland müssen Sie
vor Reiseantritt, noch in Deutschland, die Wirkung der Impfung durch ein dafür
zugelassenes Labor bestätigen lassen !
Tollwutschutzimpfung und amtstierärztliches Gesundheitszeugnis erforderlich. Die Impfung muss mindestens 30 Tage vor Einreise erfolgen und darf höchstens 12 Monate alt sein. Beide Bescheinigungen müssen im Internationalen Impfpass eingetragen sein.
Diese Angabe ist von 2001 - bitte gesondert beim zuständigen Konsulat erfragen
Für die Rückreise nach Deutschland müssen Sie vor
Reiseantritt, noch in Deutschland, die Wirkung der Impfung durch ein dafür
zugelassenes Labor bestätigen lassen !
Für alle Hunde besteht Leinen- und Maulkorbpflicht auf
allen öffentlich zugänglichen Plätzen und in allen öffentlichen Verkehrsmitteln.
Kampfhunde dürfen nicht eingeführt werden. Dies Hunderassen dürfen nur mitgenommen
werden, wenn diese kastriert wurden.
Ab 1.10.04 gelten die Bestimmungen des
EU-Heimtierausweises!
Hunde, Katzen und Frettchen müssen tätowiert oder mit Mikrochip gekennzeichnet sein.
Sprechen Sie mit Ihrem Tierarzt! (siehe oben).
USA:
Hunde und Katzen müssen bei der Einreiseuntersuchung
frei von auf den Menschen übertragbaren Krankheiten sein. Hunde und Katzen müssen 7 - 10
Tage vor Abflug im Heimatland einem praktischen Tierarzt vorgestellt werden, da unbedingt
bei Einreise ein Gesundheitszeugnis erforderlich ist. Ist dies nicht der Fall, trägt der
Besitzer die Kosten für weitere amtstierärztliche Untersuchungen. Allerdings sind Hawaii
und Guam tollwutfrei, weswegen hier eigene staatliche Quarantäneregelung gelten. Hunde
müssen mindestens 30 Tage vor Einreise gegen Tollwut geimpft werden. Es sei denn, sie
sind jünger als 3 Monate oder sie halten sich für mindestens 6 Monate in einem von der
U.S. Public Health Service Behörde für tollwutfrei erklärten Bezirk auf. Für Hunde,
die aus Tollwutgebieten einreisen gilt: Ein gültiger englischsprachiger oder übersetzter
Impfpass muss das Tier begleiten. Neben der Unterschrift des Tierarztes muss dieser die
Identität des Tieres einwandfrei nachweisen und Impfdatum sowie Gültigkeitsdauer
belegen. Die Impfung darf bei Einreise nicht länger als 12 Monate zurückliegen. Ist die
Impfung nicht vollständig oder das Zertifikat nicht gültig, wird das Tier an einem Ort
nach Wunsch des Besitzers gebracht, wo es spätestens innerhalb von 4 Tagen, aber nicht
länger als 10 Tage nach Grenzübertritt geimpft werden und danach dort 30 Tage verbleiben
muss. Wurde die Impfung weniger als 30 Tage vor Einreise durchgeführt, muss das Tier an
einem Ort nach Wunsch des Besitzers so lange verbleiben, bis 30 Tage nach der Impfung
vergangen sind. Welpen müssen 3 Monate an einem Ort nach Wunsch des Besitzers verweilen
und werden dann geimpft.
Weissrussland:
Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, max. 10 Tage alt.
Für die Rückreise nach Deutschland müssen Sie vor Reiseantritt, noch in
Deutschland, die Wirkung der Impfung durch ein dafür zugelassenes Labor bestätigen
lassen !
Zypern:
Ab 1.10.04 könnten die Bestimmungen des EU-Heimtierausweises für den griechischen Teil
gelten!
Hunde, Katzen und Frettchen müssen tätowiert oder mit Mikrochip gekennzeichnet sein.
Sprechen Sie mit Ihrem Tierarzt! (siehe oben).
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
Ministy of Agriculture & Natural Resources & Environment Department of Veterinery
Services CY 1417 Nicosia,
Tel. 00357-22805200 o. 22805201, Fax: 00357-22332803
E-mail: vet.services@cytanet.com.cy