Einreisebestimmungen  

 Bitte beachten Sie, dass sich die Vorschriften der einzelnen Länder kurzfristig ändern können. Nähere Auskünfte erteilen die Reisedienste, der Automobilclub, die jeweiligen Konsulate oder das zuständige Veterinäramt.
Denken Sie bitte auch an die Länder, die Sie z.B mit dem PKW durchfahren, denn die Bestimmungen unterscheiden sich u.U. von Ihrem Zielland, die aber ebenfalls zu erfüllen sind.

Allgemeiner Hinweis: Zecken und Mücken können in Mitteleuropa und südlichen Ländern Krankheiten wie z. B. die Leishmaniose auf Ihr Tier übertragen. Fragen Sie daher vor der Reise in Ihrer Tierarztpraxis nach einem geeigneten Schutz.

Neu: Der EU-Heimtierausweis !  für die Einreise in EU-Länder.

Die Bestimmungen des EU-Heimtierausweises sind seit 1.10.2004 absolut verbindlich. Es sind Hunde, Katzen und Frettchen davon betroffen

1. Jedes Tier braucht bei Grenzübertritt innerhalb der EU einen EU-Heimtierausweis.
2. Das Tier muß mit einer Tätowierung oder einem Chip ( = Transponder ) gekennzeichnet sein, welches im Ausweis eingetragen sein muß.
3. Das Tier braucht eine Tollwut-Schutzimpfung, die eingetragen sein muß. Die Erstimpfung muß mindestens 30 Tage alt sein, die Wiederholungsimpfung muß nach maximal 12 Monaten erfolgen.

Bisher verwendete Impfpässe können weiter verwendet werden, wenn sie:
-vor dem 1.10.04 ausgestellt wurden,
-einen noch gültigen Tollwutimpfungs-Eintrag haben,
-die individuelle Kennzeichnung des Tieres (Tätowierung od. unter die Haut implantierten Code des Mikrochips) enthalten.

Für die Länder Irland, Schweden, Malta und das Vereinigte Königreich gelten noch zusäzliche Anforderungen.(siehe unten)

Besuchen Sie auch die Internetseite: www.tieraerzteverband.de

1. EU-Länder sind:
Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Griechenland, Finnland, Frankreich, Irland*, Italien, Lettland, Littauen, Luxemburg, Malta*, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden*, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich (=Großbritannien)*, Zypern.

Die mit * gekennzeichneten Länder haben noch zusätzliche Sonderbestimmungen, da sie tollwutfrei sind :
1. Zecken u. Echinococcenbehandlung
2. Tollwut Titerbestimmung in einem zugelassenem Labor.

2. Den EU-Ländern gleichgestellt sind:
Die Länder Andorra, Island, Lichtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz und der Vatikanstaat sind den EU-Ländern gleichgestellt. (sogen. gleichgestellte Drittländer).

3. Drittländer mit bekannter Tollwutsituation sind:
Die Insel Ascension,Antigua u. Barbuda, niederl. Antillen, Australien, Aruba, Barbados, Bahrain, Bermudas, Kanada, Fiji, Falkland Inseln, Kroatien, Jamaika, Japan, St. Kitts u. Nevis, Cayman Inseln, Montserrat, Mauritius, Neu-Kaledonien, Neuseeland, Franz.Polynesien, St. Pierre u. Miquelon, Singapur, St. Helena, USA, St. Vincent u. die Grenadininseln, Vanuatu, Wallis u. Futuna, Mayotte.

Achtung! Die Einreise nach Deutschland ist nun u.U. sehr problematisch geworden:

Die Wiedereinreise nach Deutschland:

aus den Ländern der EU (1.)und den gleichgestellten Drittländern (2.) und den gelisteten Drittländern (3.) ist identisch mit der Ausreise. (EU-Pass, Kennzeichnung, Impfung). 

Bei Wiedereinreise aus einem ungelistetem Land, welches oben in keiner der drei Listen (1.,2.,3.) steht, müssen Sie zusätzlich die Wirksamkeit der Tollwutimpfung vor der Ausreise aus Deutschland von einem zugelassenem Labor überprüfen lassen ! 

Die Einfuhr bzw. Ersteinreise nach Deutschland:

Aus einem EU-Land (1.) bedarf der Tollwutimpfung ( mind. 30 Tage alt ), des EU Passes und der Kennzeichnung.

Aus einem gleichgestelltem Land (2.) bedarf der Tollwutimpfung   ( mind. 30 Tage alt ) , des EU Passes und der Kennzeichnung.
Statt eines EU Passes gilt auch ein amtstierärztliches Gesundheitszeunis.

Aus einem gelistetem Nicht-EU-Land (3.) bedarf eines amtstierärztliches Gesundheitszeugnisses, der Tollwutimfung ( mind. 30 Tage alt ) und einer Kennzeichnung. Ungeimpfte Tiere, auch Welpen können momentan nicht mehr einreisen !
Die Mitnahme von ungeimpften Tieren auch Welpen ist verboten. Das Mitnehmen von ungeimpften Straßentieren aus dem Urlaub in diesen Ländern ist daher nicht mehr zulässig.
Sie werden u.U. auf Kosten des Besitzers zurückgeschickt oder für 4 Monate in Quarantäne untergebracht.

Aus einem nicht gelistetem Land, welches oben in keiner der drei Listen ( 1.,2.,3.)  vorkommt bedarf einer Gesundheitsbescheinigung von einem Amtstierarzt. Auch die Kennzeichnung und Tollwutimpfung ist erforderlich. Zusätzlich muß 30 Tage nach der Impfung und 3 Monate vor der Einreise die Wirkung der Impfung von einem zugelassenem Labor bestätigt werden. Ungeimpfte Tiere, auch Welpen können momentan nicht mehr einreisen !
Die Mitnahme von ungeimpften Tieren auch Welpen ist verboten. Das Mitnehmen von ungeimpften Straßentieren aus dem Urlaub in diesen Ländern ist daher nicht mehr zulässig.
Sie werden u.U. auf Kosten des Besitzers zurückgeschickt oder für 4 Monate in Quarantäne untergebracht.

 

Australien/Neuseeland Belgien Bosnien-Herzegowina Bulgarien Dänemark Deutschland Estland
Finnland Frankreich Griechenland Großbritannien Irland Island Italien
Jugoslawien Kanada Kroatien Lettland Litauen Luxemburg Malta
Marokko Namibia Niederlande Norwegen Österreich Polen Portugal
Rumänien Russland Schweden Schweiz Slowakische Republik Slowenien Spanien
Tschechische Republik Türkei Tunesien Ukraine Ungarn USA Weissrussland
Zypern            

Hinweis:
Die hier zusammengestellten Einreisebedingungen sind aus verschiedenen Quellen entnommen. Für die Richtigkeit übernehmen wir keine Haftung

 

 

Australien/Neuseeland:

Informationen unter http://www.affa.gov.au/

zurück


Belgien:

Ab 1.10.04 gelten die Bestimmungen des EU-Heimtierausweises! Hunde, Katzen und Frettchen müssen tätowiert oder mit Mikrochip gekennzeichnet sein. Sprechen Sie mit Ihrem Tierarzt! (siehe oben).

Weitere Informationen erhalten Sie unter: Belgische Botschaft CH: 031-3510462

zurück

 

Bosnien-Herzegowina:

Tierärztliches Gesundheits- und Impfzeugnis erforderlich.
Tollwutschutzimpfung muss mind. 15 Tage vor Einreise erfolgt sein. Anerkannt wird die Impfung ein 6-monatiger Impfschutz.
Beide Bescheinigungen müssen im internationalen Impfass eintragen sein. Für die Rückreise nach Deutschland müssen Sie vor  Reiseantritt, noch in Deutschland, die Wirkung der Impfung durch ein dafür zugelassenes Labor bestätigen lassen !

zurück

 

Bulgarien:

Es sind folgende Eintragungen im Internationalen Impfpass erforderlich.
Bei Hunden: Tollwut- und Staupe-Impfung. Die Tollwut-Impfung muss mind. 30 Tage vor Reiseantritt erfolgt sein und darf maximal 11 Monate zurückliegen.
Bei Katzen: Tollwut- und Katzenseuche-Impfung. Die Tollwut muss ebenfalls mind. 30 Tage vor Reiseantritt erfolgt sein und darf maximal 6 Monate zurückliegen.
Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis maximal 14 Tage alt.
Nachweis über die Identifikation des Tieres.
Gesundheitsbescheinigung (maximal 24 Stunden alt), welche eine Behandlung gegen Bandwürmer in den letzten 60 Tagen enthalten sollte.
Die Bescheinigung ist in englischer Sprache erforderlich. Eine Bescheinigung über die Tollwutfreiheit des Herkunftlandes in den letzten 6 Monaten, sowie ein serologischer Test, der nicht älter als 15 Tage sein sollte, über die Brucellosefreiheit (Brucella canis) beim Hund wird verlangt.

Für die Rückreise nach Deutschland müssen Sie vor   Reiseantritt, noch in Deutschland, die Wirkung der Impfung durch ein dafür zugelassenes Labor bestätigen lassen !

Weitere Informationen erhalten Sie unter:
Bulgarische Botschaft CH: 031-3511555 u. 56

zurück

 

Dänemark:
  incl.:Färöer Inseln, Grönland.

Die Einfuhr nach Dänemark von Pitbullterriern und Tosas (sowie Kreuzung mit diesen) sind verboten.

Ab 1.10.04 gelten die Bestimmungen des EU-Heimtierausweises!
Hunde, Katzen und Frettchen müssen tätowiert oder mit Mikrochip gekennzeichnet sein. Sprechen Sie mit Ihrem Tierarzt! (siehe oben).

Weitere Informationen erhalten Sie unter:
http://www.daenemark.org/ty/nahrung/haustiere/haustiere.htm

 oder Dänische Botschaft: +49(0)3050502000

zurück

 

Deutschland:

Kampfhunde wie Pitbull-Terrier, American-Staffordshire-Terrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen ist die Einfuhr nicht erlaubt !
Weitere Hunderassen, je nach Vorschrift des Bundeslandes, in dem der Hund gehalten werden soll, ist die Einfuhr verboten.

Ab 1.10.04 gelten die Bestimmungen des EU-Heimtierausweises!
Hunde, Katzen und Frettchen müssen tätowiert oder mit Mikrochip gekennzeichnet sein. Sprechen Sie mit Ihrem Tierarzt! (siehe oben).

Deutsche Botschaft CH: 0313594111

zurück

 

Estland:

Ab 1.10.04 gelten die Bestimmungen des EU-Heimtierausweises!
Hunde, Katzen und Frettchen müssen tätowiert oder mit Mikrochip gekennzeichnet sein. Sprechen Sie mit Ihrem Tierarzt! (siehe oben).

zurück

 

Finnland:

Tierärztliches Gesundheitszeugnis, welches eine Behandlung gegen den Bandwurm echinococcus multilocularis aufweist, die frühestens 72 und spätestens 24 Stunden vor Reisebeginn stattfinden muss.

Ab 1.10.04 gelten die Bestimmungen des EU-Heimtierausweises!
Hunde, Katzen und Frettchen müssen tätowiert oder mit Mikrochip gekennzeichnet sein. Sprechen Sie mit Ihrem Tierarzt! (siehe oben).

Weitere Informationen erhalten Sie unter:
http://www.finlandemb.de/lemmikit.asp
 

zurück

 

Frankreich:
    incl.: franz. Guiana, Guadeloupe, Martinique, Reunion.

Die Einreise mit Kampfhunden:
Kategorie 1: Pitbulls, Boerbulls und Hunde , die aufgrund ihrer morphologischen Merkmale den Hunden der Tosa-Rassen zuzuordnen sind ist die Einreise nicht erlaubt.
Kategorie 2: Alle Wach- und Schutzhunde ( Rassehunde, American-Staffordshire-terrier, rottweiler, Tosa etc.) dürfen einreisen, aber nur mit Maulkorb und an der Leine geführt, sofern ihr Geburtszeugnis und ihr Stammbaum vorgelegt werden und damit bewiesen werden kann, dass sie der Gruppe Wach- und Schutzhunde angehören

Ab 1.10.04 gelten die Bestimmungen des EU-Heimtierausweises!
Hunde, Katzen und Frettchen müssen tätowiert oder mit Mikrochip gekennzeichnet sein. Sprechen Sie mit Ihrem Tierarzt! (siehe oben).

zurück

 

Griechenland:

Ab 1.10.04 gelten die Bestimmungen des EU-Heimtierausweises!
Hunde, Katzen und Frettchen müssen tätowiert oder mit Mikrochip gekennzeichnet sein. Sprechen Sie mit Ihrem Tierarzt! (siehe oben).

Weitere Informationen erhalten Sie unter:
Griechische Botschaft CH: 031-3561414
 

zurück

 

Großbritannien:

Für die folgenden erforderlichen Voraussetzungen sind 7 Monate Vorbereitungszeit erforderlich. Einreisende Tiere müssen sich nach dem "PET Travel Scheme" richten

Mindestlebensalter 3 Monate

PET-TRAVEL-SCHEME:

  1. Markierung mit Mikrochip nach ISO-Form. Falls der Chip dieser nicht entspricht, muss ein Lesegerät vom Tierhalter zur Verfügung gestellt werden. Erst chippen, dann impfen!
  2. Tollwutimpfung
  3. Prüfen des Impferfolges gegen Tollwut durch Titerbestimmung * , Mindesthöhe 0,5 IU/ml Serum. Zwischen Impfung und Titerbestimmung wird ein Abstand von 4 Wochen empfohlen.
  4. Mit dem Tag der Blutentnahme beginnt eine Wartezeit von mindestens 6 Monaten bis zur möglichen Einreise.
  5. Eine entsprechende amtliche PETS-Tollwutantikörperbescheinigung muss vom Amtstierarzt ausgestellt werden.
  6. In den letzten 24 - 48 Stunden vor der Abreise muss das Tier gegen Bandwürmer und Zecken behandelt werden, dies ist durch eine PETS-Bescheinigung (offizielles Formular) vom Tierarzt zu bestätigen.
  7. Vor der Einreise in das Vereinigte Königreich ist eine Erklärung zu unterschreiben, dass das Tier in den letzten 6 Monaten nicht an einem Ort außerhalb der EU / EFTA-Staaten gehalten wurde. Wird das Tier jährlich gegen Tollwut geimpft, bleibt das Zertifikat gültig, d.h. eine weitere Titerbestimmung ist nicht nötig. Eine Bandwurm- und Zeckenbehandlung muss jedoch vor jeder Einreise erfolgen. Das Mindestalter für die Tollwutimpfung beträgt 3 Monate.

Folgende Einreisewege sind erlaubt:
mit dem Schiff von Calais und Ostende nach Dover oder von Cherbourg, Caen, St. Malo oder Le Havre nach Portsmouth, von Cherbourg nach Pool und von Roscoff nach Plymouth; über den Kanaltunnel von Calais nach Folkestone; mit dem Flugzeug von Deutschland, Österreich und der Schweiz nach London-Heathrow.

Kampfhunde dürfen nicht mitgenommen werden.

Aktuelle Informationen erhalten Sie unter:

Britische Botschaft

oder unter der PETS-Helpline, Tel. 0044/08702411710

Britische Botschaft CH: 031-3597700

 Zugelassene Referenzlabors für Tollwut-Titerbestimmung:

Deutschland:

Österreich:

Schweiz:

zurück

 

 

Irland:

Einführungsgenehmigung und 6 Monate Quaranäne sind erforderlich
Die Einreise ist nur über Großbritannien unter Einhaltung des PETS möglich. Siehe Großbritannien
Leinenpflicht ist Vorschrift.

Nähere Informationen bei:
Department of Agrculture, Food an Forsety Veterinariy Services
Tel.: 00353-16072484, Fax 00353-16762989


Zugelassene Referenzlabors für Tollwut-Titerbestimmung:

Deutschland:

Österreich:

Schweiz:

zurück

 

 

Island:

Ab 1.10.04 gelten die Bestimmungen des EU-Heimtierausweises!
Hunde, Katzen und Frettchen müssen tätowiert oder mit Mikrochip gekennzeichnet sein. Sprechen Sie mit Ihrem Tierarzt! (siehe oben).

zurück

 

Italien:

Maulkorb und Leine sind mitzuführen.

Ab 1.10.04 gelten die Bestimmungen des EU-Heimtierausweises!
Hunde, Katzen und Frettchen müssen tätowiert oder mit Mikrochip gekennzeichnet sein. Sprechen Sie mit Ihrem Tierarzt! (siehe oben).

Weitere Informationen erhalten Sie unter:
Italienische Botschaft: CH 031-3524151
 

zurück

 

Jugoslawien:

Ein tierärztliches Gesundheits- und Impfzeugnis ist ausreichend. Anerkannt wird für die Tollwutschutzimpfung ein 6-monatiger Impfschutz. Die Impfung muss mindestens 15 Tage vor Einreise erfolgen. Beide Bestimmungen müssen im internationalen Impfpass eingetragen sein. Eine tierärztliche Untersuchung kann gegen Entgelt auch an der Grenze vorgenommen werden.
Für die Rückreise nach Deutschland müssen Sie vor der Reiseantritt, noch in Deutschland, die Wirkung der Impfung durch ein dafür zugelassenes Labor bestätigen lassen !

Für die Rückreise nach Deutschland müssen Sie vor   Reiseantritt, noch in Deutschland, die Wirkung der Impfung durch ein dafür zugelassenes Labor bestätigen lassen !
 

zurück

 

Kanada:

Es sind folgende Eintragungen im internationalen Impfpass erforderlich:

Tollwut-Impfung- sie muss mind. 30 Tage vor Reiseantritt erfolgt sein und darf max. 12 Monate zurückliegen.
Tierärztliches Gesundheitszeugnis

Alternativ werden auch tierärztliche Bescheinigung über Identität, Impfung und Gesundheit in englischer oder französischer Sprache akzeptiert.

zurück

 

Kroatien:

Ein tierärztliches Gesundheits- und Impfzeugnis ist ausreichend. Die Tollwutschutzimpfung darf nicht länger als 1 Jahr zurückliegen und muss mindestens 15 Tage vor Einreise erfolgt sein. Beide Bescheinigungen müssen im Internationalen Impfpass eingetragen sein. Eine tierärztliche Untersuchung kann gegen Entgelt auch am Grenzübergang vorgenommen werden.
 

zurück

 

Lettland:

Ab 1.10.04 gelten die Bestimmungen des EU-Heimtierausweises!
Hunde, Katzen und Frettchen müssen tätowiert oder mit Mikrochip gekennzeichnet sein. Sprechen Sie mit Ihrem Tierarzt! (siehe oben).

zurück

 

Litauen:

Ab 1.10.04 gelten die Bestimmungen des EU-Heimtierausweises!
Hunde, Katzen und Frettchen müssen tätowiert oder mit Mikrochip gekennzeichnet sein. Sprechen Sie mit Ihrem Tierarzt! (siehe oben).
 

zurück

 

Luxemburg:

Ab 1.10.04 gelten die Bestimmungen des EU-Heimtierausweises!
Hunde, Katzen und Frettchen müssen tätowiert oder mit Mikrochip gekennzeichnet sein. Sprechen Sie mit Ihrem Tierarzt! (siehe oben).

zurück

 

Malta:

Eine Einfuhrgenehmigung und 1 Monat Quarantäne erforderlich.
Für Kampfhunde ist die Einreise verboten.

Weitere Informationen erhalten Sie unter:
germanembassy@kemmunet.net.mt

Department of Veterinery Services of Malta unter Fax +356-21238105

Ab 1.10.04 gelten die Bestimmungen des EU-Heimtierausweises!
Hunde, Katzen und Frettchen müssen tätowiert oder mit Mikrochip gekennzeichnet sein. Sprechen Sie mit Ihrem Tierarzt! (siehe oben).

zurück

 

Marokko:

Erforderlich ist eine Tollwutimpfbescheinigung. Sie muss mindestens 1 Monat und darf höchstens 8 Monate alt sein. Außerdem wird ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (nicht älter als 10 Tage) gefordert.

Diese Angabe ist von 2001 - bitte gesondert beim zuständigen Konsulat erfragen

 Für die Rückreise nach Deutschland müssen Sie vor  Reiseantritt, noch in Deutschland, die Wirkung der Impfung durch ein dafür zugelassenes Labor bestätigen lassen !
 

zurück

 

Namibia:

Die Einfuhr von Tieren jeder Art unterliegt sehr strengen Bestimmungen. Touristen wird die Mitnahme von Haustieren nicht empfohlen, da diese in den Naturschutzreservaten nicht erlaubt sind.

Diese Angabe ist von 2001 - bitte gesondert beim zuständigen Konsulat erfragen

Für die Rückreise nach Deutschland müssen Sie vor der Reiseantritt, noch in Deutschland, die Wirkung der Impfung durch ein dafür zugelassenes Labor bestätigen lassen !

Für die Rückreise nach Deutschland müssen Sie vor   Reiseantritt, noch in Deutschland, die Wirkung der Impfung durch ein dafür zugelassenes Labor bestätigen lassen !
 

zurück

 

Niederlande:

Die Einreise mit Hunden Typ Pit-Bull-Terrier ist verboten.
Bull-Terrier-Rassen wie American-Staffordshire-Terrier und Bull-Terrier gilt Maulkorb- und Leinenpflicht. Bei den letztgenannten Bull-Terrier-Rassen empfiehlt sich die Mitnahme des Stammbuches. In den Niederlanden gilt generell Leinenpflicht.

Ab 1.10.04 gelten die Bestimmungen des EU-Heimtierausweises!
Hunde, Katzen und Frettchen müssen tätowiert oder mit Mikrochip gekennzeichnet sein. Sprechen Sie mit Ihrem Tierarzt! (siehe oben).

zurück

 

Norwegen:

Der Hund darf nicht jünger als 7 Monate und die Katze nicht jünger als 16 Monate sein. Tierärztliche Bescheinigung ist erforderlich.
Gesundheitsbescheinigung- max. 10 Tage alt. Sie bestätigt die Gesundheit des Tieres und muß eine Behandlung gegen Bandwürmer nachweisen. Diese wird nach 7 Tagen Aufenthalt in Norwegen von einem Tierarzt wiederholt.
Impfbescheinigung- sie muss die Tollwutimpfung und das Ergebnis des Nachweises der Tollwut-Antikörper durch eine Blutprobe nachweisen. Die Blutprobe kann frühestens 120 Tage und spätestens 365 Tage nach der Impfung entnommen werden. Der Antikörper muss mind. 0,5 IU/ml Serum aufweisen.
Bei jüngeren Hunden ist dies meistens nicht der Fall, deshalb ist nach 4 Wochen eine zweite Tollwut-Impfung nötig, nach der wieder eine Blutprobe (frühestens 120 Tage) folgt.
Hunde müssen vor Einreise gegen Leptospirose (mind. 30 Tage und max. 12 Monate vor Reiseantritt) und gegen Staupe (mind. 30 Tage und max. 24 Monate vor Reiseantritt) geimpft sein.
Das Tier benötigt eine lesbare Tätowierung oder einen implantierten Mikrochip (ISO-Standard) zur Identifikation.
Kampfhunden, wie Pitbull-Terrier, Tosa Argentino, Fila Brasiliero oder Kreuzungen mit diesen ist die Einfuhr nicht erlaubt. Für Hunde mit optischer Ähnlichkeit ist ein Stammbuch mitzuführen.
Die Einfuhr von Bengalkatzen ist ebenfalls verboten.
Für alle Hunde gilt Leinenpflicht und der Kot muss durch mitgebrachte Kotbeutel entfernt werden!
Für die Einreise von Schweden gelten die schwedischen Einreisebedingungen.

Da die Einreisevorschriften sehr umfassend und zeitaufwendig sind, empfiehlt sich eine frühzeitige Bemühung.

Aktuelle Informationen: www.norwegen.org Rubrik "Reisen"

Formulare mit allen Vorschriften erhalten Sie von den norwegischen Botschaften, bzw. Konsulaten.

Zugelassene Referenzlabors für Tollwut-Titerbestimmung:

Deutschland:

Österreich:

Schweiz:

zurück

 

 

Österreich:

 Maulkorb und Leine müssen mitgeführt werden.

Ab 1.10.04 gelten die Bestimmungen des EU-Heimtierausweises!
Hunde, Katzen und Frettchen müssen tätowiert oder mit Mikrochip gekennzeichnet sein. Sprechen Sie mit Ihrem Tierarzt! (siehe oben).

Weitere Informationen erhalten Sie unter:
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit:
+43(0)1711000
 

zurück

 

Polen:

Ab 1.10.04 gelten die Bestimmungen des EU-Heimtierausweises!
Hunde, Katzen und Frettchen müssen tätowiert oder mit Mikrochip gekennzeichnet sein. Sprechen Sie mit Ihrem Tierarzt! (siehe oben).

Weitere Informationen erhalten Sie unter:
Polnische Botschaft CH: 0313520452 bis 54
 

zurück

 

Portugal:
incl.: Azoren, Madeira    .

Es gilt Maulkorb- und Leinenpflicht.
In Restaurants, an Stränden und öffentlichen Verkehrsmitteln ist Hundeverbot. Sie sind nur in der staatlichen Eisenbahn und auf den Fähren geduldet.

Ab 1.10.04 gelten die Bestimmungen des EU-Heimtierausweises!
Hunde, Katzen und Frettchen müssen tätowiert oder mit Mikrochip gekennzeichnet sein. Sprechen Sie mit Ihrem Tierarzt! (siehe oben).

Weitere Informationen erhalten Sie unter:
Portugiesische Botschaft CH: 031-3511773
 

zurück

 

Rumänien:

Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, nicht älter als 10 Tage und Tollwutimpfbescheinigung erforderlich. Die Tollwutimpfung muss mindestens 30 Tage vor Reiseantritt erfolgt sein und darf max. 12 Monate zurückliegen. Für Hunde unter 3 Monate und Katzen darf sie max. 6 Monate zurückliegen.
Die Gültigkeitsdauer der Impfung beträgt für Hunde 12 Monate und für Katzen 6 Monate.

Für die Rückreise nach Deutschland müssen Sie vor   Reiseantritt, noch in Deutschland, die Wirkung der Impfung durch ein dafür zugelassenes Labor bestätigen lassen !

Weitere Informationen erhalten Sie unter:
Rumänische Botschaft CH: 0313523522
 

zurück

 

Russland:

Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, nicht älter als 10 Tage.
Hunde und Katzen benötigen eine gültige Impfung

 Für die Rückreise nach Deutschland müssen Sie vor  Reiseantritt, noch in Deutschland, die Wirkung der Impfung durch ein dafür zugelassenes Labor bestätigen lassen !
 

zurück

 

Schweden:

Bei Einreise von Norwegen gelten die norwegischen Einreisebestimmungen.
Die Einfuhr der Tiere ist nicht auf allen Fährwegen erlaubt. Sie ist außerdem nur aus einem EU- oder EFTA-Land möglich.
Die Einreise mit Tieren aus Polen ist nicht gestattet.

Weitere Informationen erhalten Sie unter:
Schwedisches Zentralamt für Landwirtschaft, Smittskyddsenheten, S-55182 Joenkoeping,
+46(0)36 15 55 33,
Schwedisches Konsulat:
+49(0)40 450 14 50  oder
http://www.schweden.org/pages/haufige/haustiere.htm

Schwedische Botschaft CH: 031-3287000

 Zugelassene Referenzlabors für Tollwut-Titerbestimmung:

Deutschland:

Österreich:

Schweiz:

zurück

 

 

Schweiz:

Die Einfuhr von Hunden mit kupierten Ohren und/oder mit kupierter Rute ist verboten. Ausgenommen sind Hunde ausländischer Halter, die für Kurzaufenthalte oder Ferien in die Schweiz kommen, sowie die Einfuhr als Umzusgut.

Neu: Ab 2007 müssen alle Hunde mit einem Chip versehen sein.

Ab 1.10.04 gelten die Bestimmungen des EU-Heimtierausweises!
Hunde, Katzen und Frettchen müssen tätowiert oder mit Mikrochip gekennzeichnet sein. Sprechen Sie mit Ihrem Tierarzt! (siehe oben).
 

zurück

 

Slowakische Republik:

Ab 1.10.04 gelten die Bestimmungen des EU-Heimtierausweises!
Hunde, Katzen und Frettchen müssen tätowiert oder mit Mikrochip gekennzeichnet sein. Sprechen Sie mit Ihrem Tierarzt! (siehe oben).

zurück

 

Slowenien:

Ab 1.10.04 gelten die Bestimmungen des EU-Heimtierausweises!
Hunde, Katzen und Frettchen müssen tätowiert oder mit Mikrochip gekennzeichnet sein. Sprechen Sie mit Ihrem Tierarzt! (siehe oben).
 

zurück

 

Spanien:
incl.: Balearen, Canaren, ausgeschlossen Ceuta-Melilla.

Ab 1.10.04 gelten die Bestimmungen des EU-Heimtierausweises!
Hunde, Katzen und Frettchen müssen tätowiert oder mit Mikrochip gekennzeichnet sein. Sprechen Sie mit Ihrem Tierarzt! (siehe oben).

Weitere Informationen erhalten Sie unter:
Spanische Botschaft CH: 031-3520412
 

zurück

 

Tschechische Republik:

Ab 1.10.04 gelten die Bestimmungen des EU-Heimtierausweises!
Hunde, Katzen und Frettchen müssen tätowiert oder mit Mikrochip gekennzeichnet sein. Sprechen Sie mit Ihrem Tierarzt! (siehe oben).
 

zurück

 

Türkei:

Internationaler Impfpass mit Tollwutimpfbescheinigung und amtstierärztliches Gesundheitszeugnis erforderlich. Die Impfbescheinigung muss mindestens 14 Tage zurückliegen und darf höchstens 6 Monate alt sein, das amtstierärztliche Gesundheitszeugnis darf nicht früher als 2 Tage vor Reisebeginn ausgestellt werden.

Für die Rückreise nach Deutschland müssen Sie vor   Reiseantritt, noch in Deutschland, die Wirkung der Impfung durch ein dafür zugelassenes Labor bestätigen lassen ! 

Weitere Informationen erhalten Sie unter:
Türkische Botschaft: +49(0)30275850
 

zurück

 

Tunesien:

Für die Mitnahme von Hunden und Katzen ist eine Impfbescheinigung gegen Tollwut (bei Hunden auch gegen Staupe) erforderlich. Sie muss mindestens 1 Monat und darf höchstens 6 Monate alt sein. Zudem wird ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis verlangt. Jagdhunde darf man nicht mitnehmen.

Diese Angabe ist von 2001 - bitte gesondert beim zuständigen Konsulat erfragen

 Für die Rückreise nach Deutschland müssen Sie vor  Reiseantritt, noch in Deutschland, die Wirkung der Impfung durch ein dafür zugelassenes Labor bestätigen lassen !

zurück

 

Ukraine:

Tollwutschutzimpfung und amtstierärztliches Gesundheitszeugnis erforderlich. Die Impfung muss mindestens 30 Tage vor Einreise erfolgen und darf höchstens 12 Monate alt sein. Beide Bescheinigungen müssen im Internationalen Impfpass eingetragen sein.

Diese Angabe ist von 2001 - bitte gesondert beim zuständigen Konsulat erfragen

Für die Rückreise nach Deutschland müssen Sie vor   Reiseantritt, noch in Deutschland, die Wirkung der Impfung durch ein dafür zugelassenes Labor bestätigen lassen !

zurück

 

Ungarn:

Für alle Hunde besteht Leinen- und Maulkorbpflicht auf allen öffentlich zugänglichen Plätzen und in allen öffentlichen Verkehrsmitteln.
Kampfhunde dürfen nicht eingeführt werden. Dies Hunderassen dürfen nur mitgenommen werden, wenn diese kastriert wurden.

Ab 1.10.04 gelten die Bestimmungen des EU-Heimtierausweises!
Hunde, Katzen und Frettchen müssen tätowiert oder mit Mikrochip gekennzeichnet sein. Sprechen Sie mit Ihrem Tierarzt! (siehe oben).
 

zurück

 

USA:

Hunde und Katzen müssen bei der Einreiseuntersuchung frei von auf den Menschen übertragbaren Krankheiten sein. Hunde und Katzen müssen 7 - 10 Tage vor Abflug im Heimatland einem praktischen Tierarzt vorgestellt werden, da unbedingt bei Einreise ein Gesundheitszeugnis erforderlich ist. Ist dies nicht der Fall, trägt der Besitzer die Kosten für weitere amtstierärztliche Untersuchungen. Allerdings sind Hawaii und Guam tollwutfrei, weswegen hier eigene staatliche Quarantäneregelung gelten. Hunde müssen mindestens 30 Tage vor Einreise gegen Tollwut geimpft werden. Es sei denn, sie sind jünger als 3 Monate oder sie halten sich für mindestens 6 Monate in einem von der U.S. Public Health Service Behörde für tollwutfrei erklärten Bezirk auf. Für Hunde, die aus Tollwutgebieten einreisen gilt: Ein gültiger englischsprachiger oder übersetzter Impfpass muss das Tier begleiten. Neben der Unterschrift des Tierarztes muss dieser die Identität des Tieres einwandfrei nachweisen und Impfdatum sowie Gültigkeitsdauer belegen. Die Impfung darf bei Einreise nicht länger als 12 Monate zurückliegen. Ist die Impfung nicht vollständig oder das Zertifikat nicht gültig, wird das Tier an einem Ort nach Wunsch des Besitzers gebracht, wo es spätestens innerhalb von 4 Tagen, aber nicht länger als 10 Tage nach Grenzübertritt geimpft werden und danach dort 30 Tage verbleiben muss. Wurde die Impfung weniger als 30 Tage vor Einreise durchgeführt, muss das Tier an einem Ort nach Wunsch des Besitzers so lange verbleiben, bis 30 Tage nach der Impfung vergangen sind. Welpen müssen 3 Monate an einem Ort nach Wunsch des Besitzers verweilen und werden dann geimpft.

zurück

 

Weissrussland:

Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, max. 10 Tage alt.

Für die Rückreise nach Deutschland müssen Sie vor  Reiseantritt, noch in Deutschland, die Wirkung der Impfung durch ein dafür zugelassenes Labor bestätigen lassen !
 

zurück

 


Zypern:

Ab 1.10.04 könnten die Bestimmungen des EU-Heimtierausweises für den griechischen Teil gelten!
Hunde, Katzen und Frettchen müssen tätowiert oder mit Mikrochip gekennzeichnet sein. Sprechen Sie mit Ihrem Tierarzt! (siehe oben).

Weitere Informationen erhalten Sie unter:
Ministy of Agriculture & Natural Resources & Environment Department of Veterinery Services CY 1417 Nicosia,
Tel. 00357-22805200 o. 22805201, Fax: 00357-22332803
E-mail: vet.services@cytanet.com.cy

zurück