Auf dieser Seite wollen wir Ihnen alles aufzeigen, was mit der Vermittlung zu tun hat und wie eine Vermittlung abläuft. |
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| Vor der Übernahme
eines Hundes muss man sich im Klaren darüber werden, was ein neuer Hund im Haus bedeutet.
Natürlich macht es sehr viel Spaß und bringt sehr viel Freude, wenn man solch ein gutes
Tier bei sich aufnimmt... Wenn Sie nach Ihrer Entscheidung einen Hund aufzunehmen, an einem der hier aufgeführten Racker Interesse haben, rufen Sie uns einfach an, schicken Sie uns eine Email, oder füllen Sie das Interessentenformular aus. Der erste Kontakt steht und wir können nun zusammen entscheiden, ob der von Ihnen auserwählte Schützling auch zu Ihnen passt. Sehr viele unserer angezeigten Hunde befinden sich bereits in Deutschland in Pflegestellen und können vor der Kontrolle (d.h., es kommt jemand vorbei und schaut sich das Umfeld an) besucht werden. Sollte die Chemie dann stimmen und alles geklärt sein, kann der Vierbeiner zu Ihnen als ihr neues Familienmitglied einziehen. Die Vermittlung erfolgt mit einem Schutzvertrag und einer Schutzgebühr. Die Schutzgebühr beträgt 220 Euro und wird für Transport, Tierarztkosten, die Unterstützung von Tierheimen vor Ort und für den Kauf von Futter und Decken für die dortigen Tierheime und Tötungsstationen benötigt. Alle unsere Hunde werden nach ihrer Ankunft in Deutschland in Pflegestellen untergebracht, entwurmt, dem Tierarzt vorgestellt und die jeweils anfallenden Impfungen werden vorgenommen. Ebenso werden alle Hunde, deren Alter es zulässt, bereits gechippt. Nach der Vermittlung bleiben wir natürlich mit Ihnen in Kontakt und freuen uns immer über Zusendungen von Fotos und Infos über die Entwicklung unserer Schützlinge. Sie können uns jederzeit kontaktieren, wenn Sie Fragen haben oder Ihnen etwas auf der Seele brennt.
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Ich
öffnete meine Augen und sehe meine Mama die warm ist und dicke Zitzen hat.
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Frau/Herr:
............................................................................................................................................................. übergibt in Vertretung der Tierschutzorganisation Zuhausegesucht an: Frau/Herr:
............................................................................................................................................................ den Hund (Name): .................................. geb.:
................................. Rasse:
.................................................... Farbe:
....................................................... Impfausweis übergeben: ja: ................... nein: ......................... Bemerkungen: ....................................................................................................................................................... Zur Abgeltung der entstandenen Kosten zahlt der Übernehmer eine Schutzgebühr, die entstandene tierärztliche Behandlungskosten vor der Übernahme einschließt und sofort fällig ist. Der Erhalt der Schutzgebühr in Höhe von Euro 220 wird hiermit bestätigt. Die umseitigen Vertragsbedingungen werden Bestandteil dieses Vertrages. Ich, der/die Übernehmer/in, habe sie genau gelesen und erkläre mich damit einverstanden. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
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Die Abgabe
des Tieres erfolgt unter folgenden Bedingungen: § 1 Die Weitergabe des Tieres an Dritte (auch Verwandte) ist untersagt. Sollten irgendwelche Gründe zur Abgabe des Tieres zwingen, ist es unverzüglich dem Übergeber ohne Anspruch auf Entschädigung zurück zu bringen. Die Tötung eines Tieres ist nur mit vorheriger Zustimmung des Übergebers und nur durch einen Tierarzt zulässig. Dringende Notfälle (wenn dem Tier durch eine sofortige Tötung schwere Schmerzen erspart bleiben) sind von dieser Regelung ausgenommen. Eine nicht genehmigte Tötung aufgrund eines Notfalles ist durch ein tierärztliches Attest nachzuweisen. §
2 Der Übergeber ist berechtigt, ein abgegebenes
Tier zurückzufordern, wenn die Haltung nicht den Anforderungen des Tierschutzgesetzes
entspricht. Der Übernehmer des Tieres gestattet einem beauftragten Vertreter des
Übergebers, sich am Ort der ständigen Haltung des Tieres von der Qualität der
Tierhaltung, gegebenenfalls auch mehrfach, zu überzeugen. Dazu ist dem Vertreter des
Übergebers das Betreten des Grundstücks oder der Wohnung auf dem/in der das Tier
gehalten wird, zu genehmigen. Der Übernehmer des Tieres verpflichtet sich, Änderungen
des Wohnortes unverzüglich dem Übergeber mitzuteilen. §
3 Sollten Verstöße gegen diesen Vertrag oder
geltendes Tierschutzrecht festgestellt werden, so ist der Übergeber berechtigt, von
diesem Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall verpflichtet sich der Übernehmer des
Tieres, dieses unverzüglich und ohne Forderung auf Entschädigung an den Übergeber
herauszugeben. §
4 Im Fall der Rückforderung oder notwendigen
Rückgabe eines Tieres erkennt der Übernehmer an, daß er die vom Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses an entstandenen Unterhaltskosten, auch die, die über gewöhnliche
Futter- und Pflegekosten hinausgehen (Tierarztkosten, Versicherungskosten, Steuern usw.)
selbst zu tragen hat. Gegenüber dem Übergeber verzichtet er ausdrücklich auf die
Geltendmachung irgendwelcher Aufwendungsersatzansprüche im Fall der freiwilligen
Rückgabe des Tieres, wenn er dieses nicht mehr halten kann oder will, insbesondere
verzichtet er auf Erstattung der von ihm geleisteten Schutzgebühr. §
5 Mit dem Tier darf nicht gezüchtet werden. Welpen
sind zum entsprechenden Alterszeitpunkt zu kastrieren/sterilisieren und erwachsene Hunde
sind direkt nach Übergabe zu kastrieren/sterilisieren. Die Kosten übernimmt der Übernehmer des Hundes. Nach erfolgter
Kastration/Sterilisation ist dem Übergeber eine entsprechende ärztliche Bescheinigung
vorzulegen. Wenn das Tier noch nicht tätowiert oder durch vergleichbare Markierung (z.B.
Transponder) markiert ist, ist dies unverzüglich vornehmen zu lassen. §
7 Der Übernehmer des Tieres verpflichtet sich: ¨ das Tier entsprechend den Vorschriften des Tierschutzgesetzes und hierzu ergangener Rechtsordnungen zu halten, insbesondere ihm ordnungsgemäße Pflege und Unterkunft zu bieten und für ausreichende, artgerechte Bereitstellung von Wasser, sauberes, zugfreies Lager, ausreichend Auslauf, Pflege des Fells und bei Krankheit für tierärztliche Behandlung zu sorgen, sowie die üblichen Impfungen vorzunehmen. ¨
jede
Quälerei und Mißhandlung zu unterlassen und auch durch andere nicht zu dulden. ¨
Das
Tier nicht zu vertragswidrigen Zwecken und insbesondere nicht zu Tierversuchen zu
verwenden. ¨
Das
Tier nicht an die Kette zu legen oder im Zwinger zu halten ¨
Den
Hund keiner Schutzhundausbildung zuzuführen sowie keinerlei tierschutzrelevante
Erziehungs- oder Ausbildungsmethoden (z.B. Stachelhalsband oder Stromreizgeräte)
anzuwenden. Ein Abhandenkommen des Tieres oder dessen Ableben dem Übergeber innerhalb von drei Tagen schriftlich anzuzeigen sowie den Verlust des Tieres der zuständigen Polizeidienststelle zu melden.§ 8 Das übergebene Tier wurde vom Übergeber einem Tierarzt vorgestellt und erscheint zum Zeitpunkt der Vermittlung/Übergabe gesund, sofern nichts anders vermerkt wird. Das schließt nicht aus, daß das Tier eine schlummernde und mit nicht erkennbare Erkrankung haben kann, die im Nachhinein auftritt. Gewährleistungsansprüche des Übernehmers werden ausdrücklich abgelehnt. § 9 Der Übergeber garantiert keine gesundheitlichen, charakterlichen, rassebedingten oder sonstige Eigenschaften und übernimmt hierfür keine Gewähr. Der Übergeber übernimmt keine Gewähr für Eigenschaften oder Mangelfreiheit des Tieres und übernimmt keine Haftung für durch das Tier hervorgerufene Schäden. Das Vorhandensein irgendwelcher Eigenschaften wird nicht zugesichert. § 10 Der Empfänger übernimmt die Tierhaltung im Rechtssinne und alle damit verbundenen Kosten. Er haftet insbesondere für alle Schäden, die mittelbar oder unmittelbar durch das Tier verursacht werden und schuldet die behördliche Anmeldung und alle öffentlich-rechtlichen Abgaben für das Tier. §
11 Im Falle einer Zuwiderhandlung gegen diese
vertraglichen Vereinbarungen, das Tierschutzgesetz und andere gesetzliche Bestimmungen und
Verordnungen ist der Übergeber berechtigt von dem Empfänger eine Vertragsstrafe in Höhe
Euro 500,- zu verlangen. Außerdem verpflichtet sich der Empfänger das Tier auf Verlangen
des Übergebers unverzüglich zurückzugeben. Der Übernehmer hat keinen Anspruch auf
Rückzahlung der für das übernommene Tier gezahlten
Spende oder den Ersatz von Aufwendungen. § 12 Mündliche Nebenabreden haben keine
Gültigkeit. Jede Änderung oder Ergänzung dieses Vertrages bedarf der Schriftform.
Sollten sich einzelne Vertragsbestimmungen als unwirksam herausstellen, wird die
Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt. Die Rechtsbeziehungen
zwischen den Parteien regeln sich ausschließlich nach diesem Vertrag und den Bestimmungen
des BGB. §
13 Der Übernehmer erklärt sich mit der Speicherung
seiner persönlichen Daten einverstanden. Eine Weitergabe der Daten erfolgt nur an
Behörden, die mit der Tiervermittlung(dem Tierschutz/Artenschutz in Zusammenhang stehen.
Der Übernehmer erwirbt im Sinne des § 833 BGB den Besitz des Tieres. Das Tier bleibt
Eigentum des Übergebers. Für
den Abschluß einer Pflegevereinbarung gelten folgende Ergänzungen: 1. Während
der Pflegezeit jeweils anfallenden Tierarztbesuche müssen mit dem Übergeber abgesprochen
werden. Tierarztrechungen werden nur nach gesondert abgesprochenen Ausnahmen vom
Übergeber übernommen. 2. Das
Tier bleibt während der Pflegezeit Eigentum des Übergebers. Sämtliche, das Tier
betreffende, und im besonderen im Hinblick auf die Landes-Hundeverordnungen relevanten
Vorkommnisse sind dem Übergeber unverzüglich zu melden. 3. Für
den Fall, daß der Pflegevertrag in einen Schutzvertrag umgewandelt wird, entrichtet der
Übernehmer eine entsprechende Schutzgebühr. 4. Die
obigen, unter Die Abgabe des Tieres erfolgt unter folgenden Bedingen
getroffenen Vereinbarungen bleiben von diesen Ergänzungen unberührt. |
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