Nun wollen wir Ihnen hier unsere
kleinen Helferlein vorstellen, die ihre Freizeit damit verbringen, den armen Rackern aus
anderen Ländern zu helfen.

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Das ist Marion Rebig,
wohnhaft in der Eifel
Verantwortlich für:
Beratung
Internetpräsens
Telefon: 02448-208998 oder 0172-2564008

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Dragon
Der Dicke von Marion Rebig
Verantwortlich für:
Ausgiebige Spaziergänge
Freud und Leid des Frauchens

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Verantwortlich für diese Seiten:
Marion Rebig
Scheiter Weg 3
53940 Hellenthal
Tel: 02448-208998
Satzung des Vereins
Zuhausegesucht
§1
Name, Sitz und Geschäftsjahr
Der
Verein wird unter dem Namen Zuhausegesucht geführt.
- Er wird im Vereinsregister
des Amtsgerichts Erkelenz eingetragen. Nach der Eintragung führt er den Zusatz
e.V..
- Der Sitz des Vereins ist
41812 Erkelenz.
- Das Geschäftsjahr ist das
Kalenderjahr.
§2
Zweck und Zielsetzung
Zweck
des Vereins ist die Förderung des Tierschutzes.
Insbesondere
hat der Verein
-
die Aufgaben, Tiere, insbesondere Hunde aus dem Ausland vor
Misshandlungen und Tötungen zu bewahren und ihnen ein artgerechtes Leben zu ermöglichen.
-
auf internationaler Ebene tätig zu sein. Tierschutz darf
durch staatliche Grenzen nicht beeinträchtigt oder behindert werden. Es wird daher
angestrebt, diesen internationalen Anspruch auch bei der Besetzung der Vereinsgremien, bei
den Kooperationen und bei grenzüberschreitenden Tierschutzprojekten zu beachten und
umzusetzen. Dadurch soll auch ein Beitrag zur Verbesserung und Harmonisierung des
Tierschutzes in Europa geleistet werden.
-
an Kooperationen mit deutschen und außerdeutschen sowie
internationalen Tierschutzgruppen, -vereinen, Tierheimen und Organisationen, die zur
Förderung und Erfüllung der Vereinsaufgaben beitragen, ist der Verein ausdrücklich
interessiert. Die Zusammenarbeit und der Erfahrungsaustausch mit anderen gleichgesinnten
Gruppierungen werden angestrebt und zum Wohle der Tiere genutzt.
-
die Mittel zur Durchführung des Vereinszecks werden durch
Mitgliedsbeiträge, Spenden, Sammlungen und sonstige freiwilligen Zuwendungen privater
oder öffentlicher Stellen Aufgebracht. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 24 Euro per anno.
§3
Erwerb der Mitgliedschaft
Mitglied
kann jede Person werden, die bereit ist, dem Verein bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu
helfen und sich schriftlich beim Vorstand anmeldet. Die Aufnahme wird durch den Vorstand
beschlossen.
Die
Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, durch Tod oder durch Ausschluss, wenn
das Mitglied schuldhaft in grober Weise die Interessen des Vereins verletzt. Der Vorstand
entscheidet darüber, ob einer dieser Gründe vorliegt.
§4
Vereinsorgane
Der
Verein besteht aus folgenden Organen:
Dem
1. Vorsitzenden
Dem
2. Vorsitzenden
Dem
Kassenwart
Mitglieder
und evtl. Beisitzer
Bei
allen Beschlüssen in den Sitzungen des Vorstandes entscheidet die einfache Mehrheit der
erschienenen Mitglieder. Vorstand im Sinne des §26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2.
Vorsitzende und der Kassenwart. Je zwei von ihnen können den Verein gemeinsam vertreten.
Im Innenverhältnis darf der 2. Vorsitzende jedoch nur tätig werden, wenn der 1.
Vorsitzende verhindert ist. Der Vorstand wird jeweils für 4 Jahre gewählt. Der Vorstand
bleibt über die Amtszeit hinaus bis zur satzungsmäßigen Bestellung des neuen Vorstandes
im Amt.
§5
Aufgaben des Vorstandes
- Dem Vorstand obliegt die
Vereinsgeschäftsführung sowie die Verwaltung des Vereinsvermögens. Der erste
Vorsitzende überwacht die Einhaltung der Beschlüsse des Vorstandes und der
Mitgliederversammlung.
- Der Vorstand ist
beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind. Zur
Beschlussfassung genügt die absolute Stimmenmehrheit.
§6
Mitgliederversammlung
Alljährlich
wird eine Hauptversammlung bei Bedarf werden einfache Versammlungen einberufen
abgehalten. Alle Versammlungen werden vom Vorstand schriftlich unter Mitteilung der
Tagesordnung mit einer Einladungsfrist von mindestens zwei Wochen einberufen. Der
Vorsitzende muss die Einberufung vornehmen. Jede Versammlung ist beschlussfähig. Bei
allen Beschlüssen entscheidet die einfache Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder.
Über jede Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen, welche im
Wesentlichen den Inhalt der Versammlung wiedergibt. Der 1. Vorsitzende und der
Schriftführer haben das Protokoll zu unterzeichenen. In der Hauptversammlung müssen die
Geschäftsberichte und der Kassenbericht für das zurückliegende Geschäftsjahr verlesen
werden. Außerdem soll ein Bericht über den Mitgliederstand gegeben werden. Danach finden
erforderlich werdende Vorstandswahlen und Revisorwahlen statt.
§7
Haftung des Vereines seinen Mitgliedern gegenüber
Für
Schäden, gleich welchen Art, die einem Vereinsmitglied aus der Teilnahme an
Veranstaltungen oder durch die Benutzung der Vereinseinrichtungen entstanden sind, haftet
der Verein nur, wenn einem Organmitglied oder einer sonstigen Person, für die der Verein
nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts einzustehen hat, Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit zur Last fällt.
§8
Auflösung des Vereins
- Die Auflösung des Vereins
kann nur in einer Mitgliederversammlung beschlossen werden, deren innerhalb der
satzungsmäßig vorgesehenen Frist den Mitgliedern zugegangenen Tagesordnung eine
Abstimmung über die Vereinesauflösung vorgsehen hat.
- Im Falle der Auflösung sind
zwei Vorsitzende gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren.
- Bei Auflösung des Vereins
oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen de Vereins an eine
juristische Person des Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks
Förderung des Tierschutzes.
- Beschlüsse über die
künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes
ausgeführt werden.
§9
Inkrafttreten
Die
Satzung wurde von der Mitgliederversammlung anlässlich der Gründung des Vereins am
16.März 2005 beschlossen und tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.